· Dopamin FAQ ·
Professionelles Aufzeichnungs Equipment
Auf dem Festivalgelände sind generell keine Ton- und Videoaufzeichnungen gestattet
und folglich wird jeder Verstoß auch strafrechtlich geahndet.
Zugelassen sind Kleinbildkameras, Spiegelreflexkameras ohne Wechselobjektiv und Handys mit Kamerafunktion.
Alle Mitschnitte, die ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder der Künstler*innen gemacht werden, sind verboten.
Als Konsequenz wird gegen die Veröffentlichung strafrechtlich vorgegangen.
Drohnen
Im Geltungsbereich unserer Hausordnung gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Flugsysteme (Drohnen).
Waffen
Waffen sind verboten.
Drogen
Drogen sind verboten
Jugendschutz
Jede*r Besucher*in haftet für den von ihm/ihr verursachten Schaden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Erziehungsberechtigte bestimmen über die Teilnahme Jugendlicher am Festival.
Dies erschließt sich aus dem Personensorgerecht und dem Jugendschutzgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Danach sind Erziehungsberechtigte in der Pflicht, für ihren minderjährigen Zögling Sorge zu tragen und letztendlich zu entscheiden,
ob sie ihnen die Teilnahme am Festival genehmigen. Vor Ort gilt das allgemein gültige Jugendschutzgesetz bezüglich des Ausschanks von alkoholhaltigen
Getränken und der Ausgabe von Tabakwaren. Sollten Kinder oder Jugendliche bei einer Jugendschutzkontrolle rauchend oder trinkend angetroffen werden,
können sie des Festivals verwiesen und nach Hause geschickt werden.
Festivalteilnehmer*innen unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit einer schriftlichen
Erlaubnis dieser und der zusätzlichen Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Festivalgelände aufhalten.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt nach 24:00 Uhr die Pflicht, eine schriftliche Erlaubnis ihrer
Personensorgeberechtigten mitzuführen.
Diese schriftliche Erlaubnis ist nur mit einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten gültig.